Marktwert und Verkehrswert

Diese beiden Begriffe sind im Baugesetzbuch definiert

§194 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 05. Mai 2004

»Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.«

Beleihungswert

Der Beleihungswert dient der Kreditsicherung.

Er liegt regelmäßig niedriger als der Verkehrswert, um einen Kredit auch bei Marktschwankungen sicher zu halten.

Der Beleihungswert ist auf Grund des Pfandbriefgesetzes nach den Maßgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) zu ermitteln.

Dies gilt zwar verbindlich nur für die Pfandbriefbank, die BelWertV hat sich aber als Standard bei praktisch allen Kreditinstituten etabliert.

Steuerliche Bewertungen

Einheitswert für die Grundsteuer

Grundbesitzwert für die Erbschafts- und Schenkungssteuer

Bei beiden Bewertungen handelt es sich im stark vereinfachte Berechnungsverfahren, deren Ergebnisse regelmäßig unter den Verkehrswerten liegen sollen.