Inhalt von Wertermittlungsgutachten
Ich erstelle Wertgutachten von Grundstücken und Gebäuden.
In der Regel sind dies Verkehrswert- bzw. Marktwertgutachten, die den aktuellen oder auch vergangenen Wert einer Immobilie im (angenommenen) Verkaufsfall widerspiegeln.
Ferner erstelle ich auch Beleihungswertgutachten und Bewertungen für steuerliche Zwecke sowie Wertgutachten im Zusammenhang mit vorhandenen oder fehlenden Nutzungsrechten.
Weiterhin führe ich die Überprüfung bereits vorhandener Wertgutachten durch.
Ortsbesichtigung
Bei einer Ortsbesichtigung schaue ich mir in der Regel das ganze Objekt mit allen Räumen und Nebengebäuden an.
Dies ist bei Einfamilienhäusern und anderen Objekten für eine sachgerechte Bewertung unbedingt notwendig.
Bei größeren Gebäuden mit mehreren gleichen Stockwerken besteht auch die Möglichkeit, nur exemplarische Stockwerke zu besichtigen. Sondergeschosse wie Dach-, Erd- und Kellergeschoss müssen aber in jedem Fall angeschaut werden.
Bei Wohnungseigentum wird neben dem bewertenden Sondereigentum auch das Gemeinschaftseigentum in Augenschein genommen.
Bitte stellen Sie sicher, dass bei einem angesetzten Ortstermin der Zugang zu allen notwendigen Räumen möglich ist.
Beachten Sie dabei, dass bei vermieteten Wohnungen und Häusern eine Besichtigung rechtzeitig vorher anzukündigen ist. Hier hat sich eine Frist von 2 – 4 Wochen eingebürgert.
Unterlagen
Für eine Wertermittlung werden verschiedene Unterlagen benötigt. Welche das sind, variiert von Objekt zu Objekt. Einen Teil dieser Unterlagen können Sie besteuern, die restlichen Unterlagen kann ich auch selbst besorgen.
Von Ihnen benötige ich gegebenenfalls Kopien von:
- Grundbuchauszügen
- Gebäudeplänen
- Baugenehmigungen
- Berechnung der Wohn-/ Büro-/ Laden- und sonstigen Flächen
- Mietverträgen und ähnlichen Vereinbarungen, Nachträgen
- Angaben zu Mietanpassungen
- Nachbarschaftsverträgen
- Untermietverträgen und ähnlichen VereinbarungenNachbarschaftsverträgen
- Erbbaurechtsverträgen (bei Erbbaugrundstücken)
- Teilungserklärungen (bei Wohnungseigentum)
- Beschlusssammlungen (bei Wohnungseigentum)
- Protokollen von Eigentümerversammlungen (bei Wohnungseigentum)
- Erschließungskostenbescheinigungen
- Bereits erstatteten Gutachten
- Vollmacht des Eigentümers zur Beschaffung von Unterlagen und Auskünfte
Selbst besorgen kann ich:
- Lageplan und ggf. Luftbild
- Auskunft aus dem Grundbuchamt
- Angaben aus dem Flächennutzungs- und Bebauungsplan
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- Aktuelle amtliche Bodenrichtwertauskunft
- Auskunft des Denkmalschutzamt
- Auskunft des Umweltamtes
Bearbeitungsdauer
Bei unbebauten Grundstücken sowie bei Grundstücken mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern mit bis zu 20 Wohnungen dauert die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens in der Regel zwei bis drei Wochen ab dem Zeitpunkt der Besichtigung und dem Erhalt der notwendigen Unterlagen.
Bei größeren Objekten ist die Dauer von den Umständen des Objektes abhängig. Hier kann ich eine Bearbeitungsdauer erst nach der Durchsicht der Objektunterlagen nennen.